Der Mindestbetrag der monatlichen Vorschüsse auf Sozialversicherungbeiträge erhöht sich auf 2.388 CZK bei der Ausübung der selbstständigen Haupttätigkeit und 955 CZK bei der Ausübung der selbstständigen Nebentätigkeit.
Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt ab 1.1.2019 1.569.552 CZK (in 2018 war es 1.438.992 CZK).
Der bestimmende Betrag für die Teilnahme an der Rentenversicherung für die natürlichen Personen (Einzelfirmen) bei der Ausübung der selbstständigen Nebentätigkeit , ist Gewinn von 78.476 CZK/Jahr.
Der bestimmende Betrag für die Teilnahme an der Krankenversicherung ist min. 3.000 CZK pro Monat.
Die Fälligkeit der monatlichen Vorschüsse auf die Sozialversicherungbeiträge ist auch neu festgelegt und zwar sind sie fällig in dem aktuellen Monat (d.h. für Januar im Januar), wobei werden bei der Bezahlung bis zum Ende des Folgemonats keine Verzugszinsen vom Staat in Rechnung gestellt. Fälligkeit heisst bei uns die Zuschreibung des Betrages auf das Konto der Tschechischen Notenbank.
Quelle: Arbeitsministerium
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