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Wort an die Investoren

Obwohl die Tschechische Republik am 1. Januar 1993 offiziell gegründet wurde, als die Tschechoslowakei in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik geteilt wurde, blickt die Tschechoslowakei selbst mit ihrer Gründung am 18. 10. 1918 auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück.

Die Tschechische Republik hat eine Fläche von 78.864 km² und etwa 10,6 Millionen Einwohner.

Die Tschechische Republik ist Mitglied der Vereinten Nationen, der EU, der NATO und der OECD.

Politisches System

Die Tschechische Republik ist eine demokratische Republik mit einem parlamentarischen Zweikammerparlamentsystem. Die Exekutivgewalt wird von der Regierung und von dem direkt gewählten Präsidenten ausgeübt. Das Unterhaus des tschechischen Parlaments, die Abgeordnetenkammer hat 200 Abgeordneten, die jede 4 Jahre gewählt werden. Das Oberhaus des tschechischen Parlaments, der Senat hat 81 Senatoren, die für 6 Jahren gewählt werden (die Senatswahlen finden jede 2 Jahre statt, wobei immer nur ein Drittel von Senatoren ersetzt wird).

Administrativ ist die Tschechische Republik in 7 Gebietseinheiten und dann in weiteren Bezirken unterteilt. Die Pilsen-Gebietseinheit hat eine Fläche von 7.649 km² und etwa 585 000 Einwohner, sie enthält insgesamt 7 Bezirke. Einer davon ist z. B. der Bezirk Domažlice mit ca. 60 000 Einwohnern.

Währungspolitik

Die Zentralbank des Staates ist die Tschechische Nationalbank, die die Landeswährung Tschechische Krone (CZK) ausgibt.

Die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate lag im Dezember 2023 bei 10,7 % (Veränderung der Verbraucherpreise in den letzten 12 Monaten gegenüber dem Durchschnitt der letzten 12 Monate), Die Inflationsprognose für 2024 beträgt 3 %, das langfristige Inflationsziel der Tschechischen Nationalbank liegt bei 2 %.

Der Wechselkurs von CZK zu EUR war im Dezember 2023 ca. 1 EUR = 24,483 CZK und zum US-Dollar ca. 1 USD = 22,457 CZK.

Der Zeitpunkt der Einführung des Euro wurde von der Regierung noch nicht festgelegt.

Wirtschaft

Das Bruttoinlandsprodukt der tschechischen Republik sank zwischenjährlich in dem 3. Vierteljahr 2023 um 0,6 %. Der geschätzte Rückgang des BIPs während des ganzen Jahres 2023 beträgt -0,5 %.

Die Staatsverschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt beträgt Ende September 2023 30,4 % 43,1 %.

Die Tschechische Republik ist eine exportfördernde Volkswirtschaft, 84 % unserer weltweiten Exporte entfallen auf Exporte in die EU. Bei dem Import ist der Anteil der EU-Länder 67 %. Das wichtigste Exportland für die Tschechische Republik ist Deutschland.

Arbeitsmarkt

Der Mindestlohn für 2024 beträgt 18.900 CZK brutto. Wir haben e niedrigste Arbeitslosenquote in der EU, im November 2023 beträgt sie 2,6 %, die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der EU beträgt 5,9 % (Daten für September 2023). Der Durchschnittslohn in der Tschechischen Republik in der 3. Vierteljahr 2023 beträgt 42.658 CZK brutto, der Median dann 37.492 CZK brutto. Es gibt jedoch große territoriale und sektorale Unterschiede.

Die am häufigsten erbrachten Benefits sind Essensgutscheine, Bargeld-Essenzuschuss und Beiträge zur Renten- und Lebensversicherungsbeiträge.

Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer richtet sich nach dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch (d. i. Das Gesetz Nr. 262/2006 Slg.)

Die Standardarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Angeordnete Überstunden dürfen bei Arbeitnehmern 8 Stunden in einzelnen Wochen und 150 Stunde in einem Kalenderjahr Jahr nicht überschreiten. Das Limit von 150 Stunden pro Jahr kann nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers überschritten werden.

Die Probezeit beträgt maximal 3 Monate bzw. maximal 6 Monate für Führungskräfte.

Das Arbeitsverhältnis wird entweder auf unbestimmte Zeit oder auf bestimmte Zeit abgeschlossen (das befristete Arbeitsverhältnis wird maximal für 3 Jahre abgeschlossen, kann dann maximal 2x wiederholt werden). Das Arbeitsverhältnis kann durch Vereinbarung oder Kündigung beendet werden, die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Im Falle der Redundanz (z. B. Abschaffung des Arbeitgebers, Reduzierung der Mitarbeiteranzahl, um die Produktion effizienter zu gestalten) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung von 1 bis 3 Durchschnittslohne je nach der Länge der geleisteten Arbeitszeit.

Der Anzahl der Urlaubstage beträgt standardmäßig 4 Wochen pro Kalenderjahr, einige größere Arbeitgeber erhöhen sie auf 5 Wochen, ausnahmsweise sogar auf 6 Wochen pro Kalenderjahr.

Nach Angaben der OECD hat die Tschechische Republik eine der niedrigsten Beschäftigtenquoten in den Gewerkschaften (z.B. 11,6 % im Jahr 2015).

Buchhaltung

Die doppelte Buchführung wird von juristischen Personen mit Sitz in der Tschechischen Republik sowie von im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen und natürlichen Personen mit einem Umsatz von mehr als 25 Millionen CZK pro Kalenderjahr geführt (die Liste ist nicht vollständig).

Der Abrechnungszeitraum fällt entweder mit einem Kalenderjahr zusammen oder ist ein Wirtschaftsjahr. Somit ist das Geschäftsjahr ein Abrechnungszeitraum, der nur am ersten Tag eines Monats außer Januar beginnen kann. Das Wirtschaftsjahr kann erst nach Mitteilung an das Finanzamt mindestens 3 Monate vor der geplanten Änderung angewendet werden. Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate (es gibt Ausnahmen in begründeten Fällen). Wenn ein Unternehmen beispielsweise 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gegründet wird, kann die Rechnungslegungsperiode länger als 12 Monate sein.

Rechnungslegungsgesetz Nr. 563/1991 Slg. kategorisiert die Abrechnungseinheiten seit 1. 1. 2016 u. a. wie folgt:

  Mikro AE Kleine AE Mittlere AE Große AE
Aktiva insgesamt 9 Mio. CZK 100 Mio. CZK 500 Mio. CZK 500 Mio. CZK
Jahresumsatz 18 Mio. CZK 200 Mio. CZK 1 Mrd. CZK > 1 Mrd. CZK
Durchschn. Anzahl der Mitarbeiter 10 50 250 > 250

AE = Abrechnungseinheit

Eine Mikro-, kleine, mittlere Abrechnungseinheit ist ein Unternehmen, das mindestens zwei dieser Schwellenwerte nicht überschreitet; eine große Abrechnungseinheit ist diejenige, die wenigstens 2 Werte in dem entsprechenden Spalten überschreitet.

Der Jahresabschluss beinhaltet eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Textanlage, in einigen Fällen noch einen Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals. Kleine und Mikro-AE sind nicht verpflichtet Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals zusammenzustellen. Wenn Aktiva einer AE 40 Mio. CZK und der Umsatz 80 Mio. CZK übersteigt, werden stets Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals erstellt.

Mikro- und kleine AE können gewöhnlich den Jahresabschluss in einer verkürzten Form ausfertigen (d. i. eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine einfachere Anlage) und müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen.

Für mittlere und große AE ist ein Audit die Pflicht, sie müssen daher den Jahresabschluss vollständig einschließlich Jahresbericht erstellen.

Die Pflicht zur Abschlussprüfung von einem Auditor haben daher

  • große AE gewöhnlich immer
  • mittlere AE immer
  • kleine AE – Aktiengesellschaften, wenn sie wenigstens 1 der angeführten Kriterien erreicht oder überschritten haben
  • andere kleine AE, die wenigstens 2 Kriterien erreicht oder überschritten haben siehe unten:
Aktiva 40 Mio. CZK
Jahresumsatz 80 Mio. CZK
Durchschn. Anzahl der Arbeitnehmer 50

Die Abrechnungseinheiten sind verpflichtet die Jahresabschlüsse in der Urkundensammlung des Registergerichtes zu veröffentlichen, und zwar in dem Umfang, in dem sie gemäß Gesetz ausgefertigt wurde; im Falle einer Verpflichtung, den Jahresabschluss vom Abschlussprüfer prüfen zu lassen, muss es in dem Umfang und in dem Wortlaut, in dem sie geprüft wurden, vorgelegt werden.

Steuersystem

Das Steuersystem der Tschechischen Republik besteht aus direkten und indirekten Steuern und ähnelt sich den Systemen der entwickelten europäischen Ländern.

Steuersystem – direkte Steuern

Einkommensteuer der natürlichen Personen

Es gibt zwei Steuersätze sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer: 15 % für die Steuerbemessungsgrundlage bis zum 36-fachen des Durchschnittslohns (entspricht 1.582.812 CZK für 2024) und 23 % für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der über dem 36-fachen des Durchschnittslohns liegt.

Natürliche Personen können doppelte Buchhaltung, Steuerevidenz führen, einen festen Steuerpauschalbetrag haben oder die Ausgabenpauschalbeträge verwenden – wenn es sich nicht nachweislich um Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Aufrechterhaltung des Einkommens handelt, kann man Pauschalbeträge ab einem Jahreseinkommen von maximal 2.000.000 CZK verwenden:

80 % aus der landwirtschaftlichen Produktion, Forst- und Wasserwirtschaft und Handwerkergewerbe max. 1.600.000 CZK
60 % aus dem Gewerbeunternehmen max. 1.200.000 CZK
30 % aus der Miete des Handelseigentums max. 600.000 CZK
40 % aus der selbstständigen Tätigkeit max. 800.000 CZK

Geschäftsverlust kann entweder in den 2 der Verlustperiode unmittelbar vorhergehenden Steuerperioden oder in den 5 unmittelbar folgenden Steuerperioden genutzt werden.

Die Grund-Steuerermäßigung des Steuerzahlers beträgt 30.840 CZK, für das erste unterhaltsberechtigte Kind 15,204 CZK, für das zweite unterhaltsberechtigte Kind 22.320 CZK, für das dritte Kind und ein weiteres Kind 27.840 CZK. Das Gesetz erlaubt auch andere Ermäßigungen, z. B. für einen Ehegatten mit einem Einkommen von nicht mehr als 68.000 CZK / Jahr in Höhe von 24.840 CZK, (ab 2024 kann dieser Rabatt nur noch von Steuerpflichtigen im gleichen Haushalt mit einem Kind unter 3 Jahren in Anspruch genommen werden) Behindertenrabatt 2.520 CZK / Jahr usw.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Verwendung der sogenannten steuerfreien Beträge, um die die Steuerbemessungsgrundlage verringert werden kann. Die am häufigsten ausgenützten steuerfreien Beträge sind z. B. der steuerfreie Betrag in der Höhe der Zinsen für ein Wohnungsbaudarlehen (am häufigsten Hypothekendarlehen), aber maximal 150.000 CZK / Haushalt.

Von der Steuerbemessungsgrundlage können Beiträge in Höhe von höchstens 48.000 CZK abgezogen werden, die der Steuerpflichtige im Steuerzeitraum an seine steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte gezahlt hat (d. h. Zusatzrentenversicherung, Zusatzrentensparen, private Lebensversicherung und langfristiges Anlageprodukt).

Ein Beispiel der Lohnbesteuerung bei der angestellten Person finden Sie auf dem Ende dieses Dokumentes.

Einkommensteuer der juristischen Personen

Der Einkommensteuersatz der juristischen Personen beträgt 19 %, ab 2024 21 % (es gibt Ausnahmen z. B. für einen Basisinvestmentfonds oder Pensionsfonds).

Dividenden Auszahlung ist mit dem üblichen Steuersatz von 15 % zu versteuern, sofern die besondere Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Steuerbefreiung zulässig, sofern die Muttergesellschaft mindestens 12 Monate lang einen Anteil von mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft hält; Muttergesellschaft ist eine in der Tschechischen Republik ansässige Kapitalgesellschaft in der Form von a.s. oder s.r.o. oder Genossenschaft … (siehe § 19 Abs. 3 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes); als Tochtergesellschaft bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Tschechischen Republik in Form von a.s. oder s.r.o. oder Genossenschaft… (siehe § 19 Abs. 3 Buchst. c EStG). Unternehmen, die von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind, sind im Anhang der Richtlinie 2011/96 / EU des Rates aufgeführt, im Falle Deutschlands beispielsweise die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und andere.

Der Verlust kann in den folgenden 5 Jahren nach seinem Eintritt geltend gemacht werden, wenn keine Änderung des Eigentums von mehr als 25 % des Grundkapitals oder der Stimmrechte im Vergleich zum Zeitraum des festgestellten Verlusts eingetreten ist (diese Regel gilt nicht, wenn sie aus Gesamtumsatzerlösen aus Verkäufen für eigene Dienstleistungen und Waren ≥ 80 % der Tätigkeiten generiert wurde, die während des Zeitraums der Verlustermittlung durchgeführt wurden.).

Steuerliche Abschreibung

Sachanlagen

Sachanlagen sind separate bewegliche Sachanlagen mit einem Einstiegspreis von mehr als 80.000 CZK und einer betrieblichen und technischen Funktion von mehr als einem Jahr, Gebäude und Bauwerke ohne diese finanzielle Begrenzung.

Abschreibungsgruppe Minimale Zeit der Abschreibung Beispiele des Vermögens
1 3 Jahre Computer, Büromaschinen
2 5 Jahre Metallbearbeitungsmaschinen, PKWs und LKWs, Möbel
3 10 Jahre Kessel, Öfen, Klimaanlagen, Aufzüge
4 20 Jahre Abzäunung, Stromleitungen
5 30 Jahre Gebäude, Straßen
6 50 Jahre Hotels, Unterkunfteinrichtungen, Bürogebäude, Kaufhäuser über 2.000 m2

Die technische Bewertung des Vermögens wird obligatorisch ab einem Betrag von 80.000 CZK pro Steuerperiode aktiviert.

Transaktionen zwischen wirtschaftlich oder persönlich verbundenen Unternehmen müssen wie zwischen unabhängigen Unternehmen zu marktüblichen Preisen abgewickelt werden. Damit ist das sogenannte Fremdvergleichsprinzip (Arm´s length principle) erfüllt, das in den Verträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, dem tschechischen Einkommensteuergesetz Nr. 586/92 Slg. in der geänderten Fassung, in der OECD-Richtlinie und in der Schiedsübereinkommen 90/436 / EWG vom 23. Juli 1990 geregelt ist. Die tschechischen Steuergesetze enthalten keine Verpflichtung zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumenten, es ist jedoch in jedem Fall ratsam, diese zu erstellen, da der Steuerpflichtige alle in der Steuererklärung angegebenen Tatsachen nachweist.

In bestimmten Fällen wird die Einkommensteuer auch im Voraus gezahlt. Vorschüsse werden bei der Steuerpflicht bis einschließlich 30.000 CZK nicht gezahlt, bis einschließlich 150.000 CZK werden sie halbjährlich und über 150.000 CZK werden sie vierteljährlich gezahlt.

In dem Fall der Bevollmächtigung eines Steuerberaters ist die Steuererklärung bis zum Ende des 6. Monats nach dem Ende der Steuerperiode, d. h. für das Steuerjahr des Kalenderjahres bis Ende Juni, einzureichen. Die gleiche Frist gilt auch für gesetzlich geprüfte Unternehmen.

Die konkreten Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2023 lauten wie folgt:

  • Die Grundfrist bis zum 2. April 2024
  • elektronisch bis zum 2. Mai 2024
  • im Falle einer Vollmacht für einen Steuerberater bis zum 1. Juli 2024 (die Vollmacht muss nicht mehr innerhalb von 3 Monaten nach Jahresende beim Finanzamt hinterlegt werden)

Grundsteuer

Gegenstand der Grundsteuer sind Grundstücke, Gebäude und Einheiten (d. i. Gebäude nach dem Grundbuchgesetz, Tiefbau und Gebäudeteile). Es ist notwendig, die Höhe der Steuerpflicht spezifisch zu berechnen, einzelne Gemeinden nutzen oft die Möglichkeit, die Steuer zu erhöhen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wurde am 26.9.2020 aufgrund der Wirksamkeit des Gesetzes Nr. 386/2020 Slg. abgeschafft.

Steuersystem - indirekte Steuern:

MwSt

Die Mehrwertsteuer ist mit den EU-Vorschriften harmonisiert. Ab haben wir 2 Mehrwertsteuersätze:

  • Standardrate 21 %
  • Der erste ermäßigte Satz von 12 % (insbesondere Lebensmittel, Tierfutter, Trinkwasser, Beherbergungsdienstleistungen usw.)

Die Meldepflicht besteht unter anderem für Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. CZK.

Die Steuererklärung wird monatlich oder vierteljährlich eingereicht je nach Umsatz des Zahlers, und zwar bis zum 25. des Folgemonats. In demselben Termin wie Steuererklärung wird auch der sogenannte Kontrollbericht mit Angabe der Kunden- und Lieferantenidentifikation hinterlegt. Bei einer freigestellten Lieferung von Gegenständen in die EU oder bei der Erbringung von Dienstleistungen mit Erfüllungsort in der EU wird ebenfalls eine zusammenfassende Erklärung abgegeben.

Zoll

Die Zollgebühren sind im EU-Zollkodex geregelt. Zölle auf eingeführte Waren werden seit 2005 nicht mehr von der Zollverwaltung erhoben, sondern sind bei Unternehmern in den Mehrwertsteuererklärungen enthalten, was sich positiv auf die Vorfinanzierung von Importen auswirkt.

Verbrauchssteuer

Die Verbrauchsteuer in der Tschechischen Republik fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Zollverwaltung. Gegenstand der Verbrauchsteuer sind insbesondere:

  • Mineralölsteuer
  • Alkoholsteuer
  • Biersteuer
  • Steuer auf Wein und Zwischenprodukte
  • Tabaksteuer
  • Rohtabaksteuer
  • Steuer auf erhitzte Tabakerzeugnisse

Die Steuererklärung ist für jede einzelne Steuer separat bis zum 25. Tag nach Ablauf der Steuerperiode beim Zollamt einzureichen.

Ökologische Steuer

Die Verpflichtung zur Einführung von Umweltsteuern wurde in der Tschechischen Republik in Übereinstimmung mit den Bedingungen der EU-Mitgliedschaft zum 1. Januar 2008 eingeführt. Gegenstand der Steuer sind hauptsächlich Erdgas, feste Brennstoffe (Kohle, Braunkohle, Koks usw.) und Elektrizität. Das Zollamt ist wieder der Steuerverwalter.

Kfz-Steuer

Gegenstand der Kraftfahrzeugsteuer sind Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, die in der Tschechischen Republik registriert, betrieben und vom Einkommensteuerzahler verwendet werden. Von dem Steuer sind die Fahrzeuge befreit, die zur Beförderung von Personen mit Elektroantrieb, Hybridantrieb oder mit komprimiertem Erdgas als Kraftstoff. Steuerpflichtig ist der in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eingetragene Fahrzeughalter.

Die Steuerbemessungsgrundlage für Personenkraftwagen ist der Hubraum in cm3:

Hubraum Jährlicher Steuersatz in CZK
Bis 800 cm3 1.200 CZK
Über 800 cm3 bis 1.250 cm3 1.800 CZK
Über 1.250 cm3 bis 1.500 cm3 2.400 CZK
Über 1.500 cm3 bis 2.000 cm3 3.000 CZK
Über 2.000 cm3 bis 3.000 m3 3.600 CZK
Über 3.000 cm3 4.200 CZK

Bei Lastkraftwagen entspricht die Besteuerungsgrundlage der zulässigen Höchstmasse in Tonnen und der Anzahl der Achsen.

Hier sind die Steuersätze für 2 Achsen:

2 Achsen Jährlicher Steuersatz in CZK
Bis 1 Tonne 1.800 CZK
Über 1t bis 2 t 2.400 CZK
Über 2 t bis 3,5 t 3.600 CZK
Über 3,5 t bis 5 t 4.800 CZK
Über 5 t bis 6,5 t 6.000 CZK
...  
Über 9,5 t bis 11 t 9.600 CZK
...  
Über 27 t 46.200 CZK

Es ist möglich, Rabatte für Steuerzahler in der Pflanzenproduktion zu verwenden.

Ab dem Datum der ersten Registrierung erhalten Sie für die folgenden 36 Kalendermonate eine Steuergutschrift von 48 %, für die nächsten 36 Kalendermonate 40 % und für die nächsten 36 Kalendermonate 25 % (so kann man die Steuergutschriften 108 Kalendermonate nach dem ersten Registrierung nutzen).

Die Steuererklärung ist bis zum 31.1. einzureichen. Der Steuerzahler zahlt die Vorschüsse bis zum 15.4., 15.7., 15.10. und 15.12.

Steuersystem - indirekte Steuern

MwSt

Die Mehrwertsteuer ist mit den EU-Vorschriften harmonisiert. Wir haben 3 Mehrwertsteuersätze:

  • Standardrate 21 %
  • Der erste ermäßigte Satz von 15 % (insbesondere Lebensmittel, einschließlich Getränke außer alkoholischen Getränken, Tierfutter, lebende Tiere usw.)
  • Der zweite ermäßigte Satz von 10 % (Medikamente, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften)

Die Meldepflicht besteht unter anderem für Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. CZK.

Die Steuererklärung wird monatlich oder vierteljährlich eingereicht je nach Umsatz des Zahlers, und zwar bis zum 25. des Folgemonats. In demselben Termin wie Steuererklärung wird auch der sogenannte Kontrollbericht mit Angabe der Kunden- und Lieferantenidentifikation hinterlegt. Bei einer freigestellten Lieferung von Gegenständen in die EU oder bei der Erbringung von Dienstleistungen mit Erfüllungsort in der EU wird ebenfalls eine zusammenfassende Erklärung abgegeben.

  • Zoll

Die Zollgebühren sind im EU-Zollkodex geregelt. Zölle auf eingeführte Waren werden seit 2005 nicht mehr von der Zollverwaltung erhoben, sondern sind bei Unternehmern in den Mehrwertsteuererklärungen enthalten, was sich positiv auf die Vorfinanzierung von Importen auswirkt.

  • Verbrauchssteuer

Die Verbrauchsteuer in der Tschechischen Republik fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Zollverwaltung. Gegenstand der Verbrauchsteuer sind insbesondere:

  • Mineralölsteuer
  • Alkoholsteuer
  • Biersteuer
  • Steuer auf Wein und Zwischenprodukte
  • Tabaksteuer
  • Rohtabaksteuer
  • Steuer auf erhitzte Tabakerzeugnisse

Die Steuererklärung ist für jede einzelne Steuer separat bis zum 25. Tag nach Ablauf der Steuerperiode beim Zollamt einzureichen.

  • Ökologische Steuer

Die Verpflichtung zur Einführung von Umweltsteuern wurde in der Tschechischen Republik in Übereinstimmung mit den Bedingungen der EU-Mitgliedschaft zum 1. Januar 2008 eingeführt. Gegenstand der Steuer sind hauptsächlich Erdgas, feste Brennstoffe (Kohle, Braunkohle, Koks usw.) und Elektrizität. Das Zollamt ist wieder der Steuerverwalter.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung besteht aus:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik

Versicherungssätze bei der Anstellung:

  • für Arbeitgeber 24,8 % der Bemessungsgrundlage, davon 21,5 % für die Rentenversicherung, 2,1 % für die Krankenversicherung und 1,2 % für die staatliche Beschäftigungspolitik
  • für einen Arbeitnehmer 6,5 % der Bemessungsgrundlage + neu Erhöhung der Krankenversicherung um 0,6 % ab 2024

Versicherungssätze für Selbstständige

  • für Selbständige ist es 29,2 % der Bemessungsgrundlage, davon 28 % für die Rentenversicherung und 1,2 % für die staatliche Beschäftigungspolitik und 2,1 % für die Krankenversicherung bei Selbstständigen, die an der Krankenversicherung teilnehmen (ab 2024 dann 2,7 %)
  • Bemessungsgrundlage ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug der Aufwendungen x 50 %, ab 2024 wird es erhöht auf x 55 %

Mindestzahlungen der Selbstständige für 2024

  • Die Mindestanzahlung für Selbständige mit Haupttätigkeit im Jahr 2024 beträgt 3.852 CZK und für Selbständige mit Nebentätigkeit 1.413 CZK

Ein Selbstständiger, der eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat, diese als Haupttätigkeit ausübt und sie in den letzten 20 Jahren nicht ausgeübt hat, leistet im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den folgenden 2 Jahren eine Mindestvorauszahlung in Höhe von 3.210 CZK 2 Kalenderjahre im Jahr 2024 (d. h. die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 25 % des Durchschnittslohns),diese Anpassung gilt auch für Selbstständige, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben und das erste oder zweite Jahr nach dem Jahr der Aufnahme ihrer Tätigkeit fällt auf 2024 oder 2025.

  • Im Jahr 2024 beträgt die Einkommensgrenze pro Kalenderjahr für die obligatorische Teilnahme an der Rentenversicherung für Selbständige 105.520 CZK

Die maximale Bemessungsgrundlage im Jahr 2024 beträgt 2.110.416 CZK (d. h. das 48-fache des Durchschnittslohns 43.967), die minimale Bemessungsgrundlage darf jedoch nicht unter 4.000 CZK liegen, was die Grenze für die Teilnahme an der Krankenversicherung darstellt.

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die ersten 15 Kalendertage der Lohnentschädigung (jedoch nur für Arbeitstage) und ab dem 15. Tag der Krankheit Krankenversicherungsleistungen.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherungssätze bei Anstellung sind wie folgt:

  • für den Arbeitgeber 9 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitgebers
  • für einen Arbeitnehmer 4,5 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers
  • es ist notwendig, die Mindestbewertungsgrundlage in Höhe des Mindestlohns beizubehalten (es gibt Ausnahmen bei Selbstständigen, für die der Staat die Bezahlung der Krankenversicherung übernimmt – Rentner, Studenten)

Die Krankenversicherungssätze für Selbstständige sind wie folgt:

  • Für Selbstständige beträgt der Satz 13,5 % der Bemessungsgrundlage (Einkommen aus Selbstständigkeit nach Abzug der Aufwendungen) x 50 %.
  • Der Mindestvorschuss für die Krankenversicherung für Selbständige beträgt in 2024 2.968 CZK
  • Krankenversicherungsvorschüsse sind bis zum 8. des Folgemonats fällig

Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Besteuerung des Monatslohns eines Mitarbeiters (gültig ab 1.1.2024):

Arbeitgeberkosten (sogenannter Superbruttolohn) 40.140 CZK
Sozialversicherung - Arbeitgeber (24,8 %) 7.440 CZK
Krankenversicherung - Arbeitgeber (9 %) 2.700 CZK

Bruttolohn

30.000 CZK
Sozialversicherung - Arbeitnehmer (6,5 % + 0,6 %) 2.130 CZK
Krankenversicherung - Arbeitnehmer (4,5 %) 1.350 CZK
Einkommensteuer 15 % 4.500 CZK
Steuerzahler-Rabatt 2.570 CZK
Steuer nach Rabatt 3.960 CZK
Nettolohn 22.740 CZK

Bei der Berechnung wird nur der Preisnachlass für den Steuerzahler berücksichtigt, d. h. keine anderen Preisnachlässe, z. B. für Kinder usw. Die gesamten staatlichen Beiträge betragen 15.550 CZK.

Stand Januar 2024

Diese Informationen sind nur allgemeiner Art. Sie sollten sich daher vor einer Entscheidung an einen professionellen und qualifizierten Steuerberater wenden. Daher sind wir nicht für die Verwendung dieser Informationen verantwortlich, ohne den gesamten Kontext Ihres Falls und Ihres Geschäfts zu kennen.