Obwohl die Tschechische Republik am 1. Januar 1993 offiziell gegründet wurde, als die Tschechoslowakei in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik geteilt wurde, blickt die Tschechoslowakei selbst mit ihrer Gründung am 18. 10. 1918 auf eine mehr als 100-jährige Geschichte zurück.
Die Tschechische Republik hat eine Fläche von 78.864 km2 und etwa 10,6 Millionen Einwohner.
Die Tschechische Republik ist Mitglied der Vereinten Nationen, der EU, der NATO und der OECD.
Die Tschechische Republik ist eine demokratische Republik mit einem parlamentarischen Zweikammerparlamentsystem. Die Exekutivgewalt wird von der Regierung und von dem direkt gewählten Präsidenten ausgeübt. Das Unterhaus des tschechischen Parlaments, die Abgeordnetenkammer hat 200 Abgeordneten, die jede 4 Jahre gewählt werden. Das Oberhaus des tschechischen Parlaments, der Senat hat 81 Senatoren, die für 6 Jahren gewählt werden (die Senatswahlen finden jede 2 Jahre statt, wobei immer nur ein Drittel von Senatoren ersetzt wird).
Administrativ ist die Tschechische Republik in 7 Gebietseinheiten und dann in weiteren Bezirken unterteilt. Die Pilsen-Gebietseinheit hat eine Fläche von 7.649 km² und etwa 585 000 Einwohner, sie enthält insgesamt 7 Bezirke. Einer davon ist z. B. der Bezirk Domažlice mit ca. 60 000 Einwohnern.
Die Zentralbank des Staates ist die Tschechische Nationalbank, die die Landeswährung Tschechische Krone (CZK) ausgibt.
Die zuletzt veröffentlichte Inflationsrate lag im September 2019 bei 2,6 % (Veränderung der Verbraucherpreise in den letzten 12 Monaten), die jährliche durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 2018 lag bei 2,1 %.
Der Wechselkurs von CZK zu EUR war im September ca. 1 EUR = 25,70 CZK und zum US-Dollar ca. 1 USD = 23,30 CZK. Der durchschnittliche Wechselkurs im Jahre 2018 betrug 25,643 CZK/EUR und 21,735 CZK/USD, im Jahre 2017 26,330 CZK/EUR und 23,382 CZK/USD.
Der Zeitpunkt der Einführung des Euro wurde von der Regierung noch nicht festgelegt.
Die tschechische Wirtschaft wuchs in dem 2. Vierteljahr 2019 um 2,7 % (in dem 1. Vierteljahr um 2,8 %). Das Wirtschaftswachstum im Jahre 2018 betrug 3,0 % und im Jahre 2017 dann 4,4 %.
Die Staatsverschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2018 30,4 % und im Jahr 2017 32,2 %.
Die Tschechische Republik ist eine exportfördernde Volkswirtschaft, 84 % unserer weltweiten Exporte entfallen auf Exporte in die EU. Das wichtigste Exportland für die Tschechische Republik ist Deutschland. Bei dem Import ist der Anteil der EU-Länder 67 %.
Der Mindestlohn für 2019 beträgt 13.350 CZK brutto. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote in der EU, nämlich 2,3 %, die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der EU beträgt 6,8 % (Daten für Juli 2019). Der Durchschnittslohn in der Tschechischen Republik in der 1. Vierteljahr beträgt 34 000 CZK brutto, der Median dann 29 000 CZK brutto. Es gibt jedoch große territoriale und sektorale Unterschiede.
Die am häufigsten erbrachten Benefits sind Essensgutscheine und Beiträge zur Renten- und Lebensversicherungsbeiträge.
Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer richtet sich nach dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch (d. i. das Gesetz Nr. 262/2006 Slg.)
Die Standardarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Angeordnete Überstunden dürfen bei Arbeitnehmern 8 Stunden in einzelnen Wochen und 150 Stunde in einem Kalenderjahr Jahr nicht überschreiten. Das Limit von 150 Stunden pro Jahr kann nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers überschritten werden.
Die Probezeit beträgt maximal 3 Monate bzw. maximal 6 Monate für Führungskräfte.
Das Arbeitsverhältnis wird entweder auf unbestimmte Zeit oder auf bestimmte Zeit abgeschlossen (das befristete Arbeitsverhältnis wird maximal für 3 Jahre abgeschlossen, kann dann maximal 2x wiederholt werden). Das Arbeitsverhältnis kann durch Vereinbarung oder Kündigung beendet werden, die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Im Falle der Redundanz (z. B. Abschaffung des Arbeitgebers, Reduzierung der Mitarbeiteranzahl, um die Produktion effizienter zu gestalten) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung von 1 bis 3 Durchschnittslohne je nach der Länge der geleisteten Arbeitszeit.
Die Anzahl der Urlaubstage beträgt standardmäßig 4 Wochen pro Kalenderjahr, einige größere Arbeitgeber erhöhen sie auf 5 Wochen, ausnahmsweise sogar auf 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Nach Angaben der OECD hat die Tschechische Republik mit 11,6 % im Jahr 2015 eine der niedrigsten Beschäftigtenquoten in den Gewerkschaften.
Die doppelte Buchführung wird von juristischen Personen mit Sitz in der Tschechischen Republik sowie von im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen und natürlichen Personen mit einem Umsatz von mehr als 25 Millionen CZK pro Kalenderjahr geführt (die Liste ist nicht vollständig).
Der Abrechnungszeitraum fällt entweder mit einem Kalenderjahr zusammen oder ist ein Wirtschaftsjahr. Somit ist das Geschäftsjahr ein Abrechnungszeitraum, der nur am ersten Tag eines Monats außer Januar beginnen kann. Das Wirtschaftsjahr kann erst nach Mitteilung an das Finanzamt mindestens 3 Monate vor der geplanten Änderung angewendet werden. Der Abrechnungszeitraum beträgt 12 Monate (es gibt Ausnahmen in begründeten Fällen). Wenn ein Unternehmen beispielsweise 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gegründet wird, kann die Rechnungslegungsperiode länger als 12 Monate sein.
Rechnungslegungsgesetz Nr. 563/1991 Slg. kategorisiert die Abrechnungseinheiten seit 1. 1. 2016 u. a. wie folgt:
Mikro RE |
Kleine RE |
Mittlere RE |
Große RE |
|
Aktiva insgesamt |
9 Mio. CZK |
100 Mio. CZK |
500 Mio. CZK |
> 500 Mio. CZK |
Jahresumsatz |
18 Mio. CZK |
200 Mio. CZK |
1 Mrd. CZK |
> 1 Mrd. CZK |
Durchschn. Anzahl der Mitarbeiter |
10 | 50 | 250 |
> 250 |
RE = Rechnungseinheit
Eine Mikro-, kleine, mittlere Rechnungseinheit ist ein Unternehmen, das mindestens zwei dieser Schwellenwerte nicht überschreitet; eine große Rechnungseinheit ist diejenige, die wenigstens 2 Werte in dem entsprechenden Spalten überschreitet.
Der Jahresabschluss beinhaltet eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Textanlage, in einigen Fällen noch einen Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals. Kleine und Mikro-RE sind nicht verpflichtet Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals zusammenzustellen. Wenn Aktiva einer RE 40 Mio. CZK und der Umsatz 80 Mio. CZK übersteigt, werden stets Cashflow und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals erstellt.
Mikro- und kleine RE können gewöhnlich den Jahresabschluss in einer verkürzten Form ausfertigen (d. i. eine verkürzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine einfachere Anlage) und müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen.
Für mittlere und große RE ist ein Audit die Pflicht, sie müssen daher den Jahresabschluss vollständig einschließlich Jahresbericht erstellen.
Die Pflicht zur Abschlussprüfung von einem Auditor haben daher
große RE gewöhnlich immer
mittlere RE immer
kleine RE – Aktiengesellschaften, wenn sie wenigstens 1 der angeführten Kriterien erreicht oder überschritten haben
andere kleine RE, die wenigstens 2 Kriterien erreicht oder überschritten haben siehe unten:
Aktiva |
40 Mio. CZK |
Jahresumsatz |
80 Mio. CZK |
Durchschn. Anzahl der Arbeitnehmer |
50 |
Die Rechnungseinheiten sind verpflichtet die Jahresabschlüsse in der Urkundensammlung des Registergerichtes zu veröffentlichen, und zwar in dem Umfang, in dem sie gemäß Gesetz ausgefertigt wurde; im Falle einer Verpflichtung, den Jahresabschluss vom Abschlussprüfer prüfen zu lassen, muss es in dem Umfang und in dem Wortlaut, in dem sie geprüft wurden, vorgelegt werden.
Das Steuersystem der Tschechischen Republik besteht aus direkten und indirekten Steuern und ähnelt sich den Systemen der entwickelten europäischen Ländern.
Einkommensteuer der natürlichen Personen
Seit dem Steuerjahr 2008 wird sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer ein einheitlicher Steuersatz von 15 % eingeführt. Seit 2013 wird die sogenannte Solidaritätssteuererhöhung eingeführt, die 7 % der Differenz zwischen der Summe der Einkünfte aus Anstellung und Unternehmungstätigkeit und dem 48-fachen des Durchschnittslohns beträgt (für 2019 sind es 1.569.552 CZK gemäß der Regierungsverordnung Nr. 213/2018 Slg.).
Natürliche Personen können doppelte Buchhaltung, Steuerevidenz führen, einen festen Steuerpauschalbetrag haben oder die Ausgabenpauschalbeträge verwenden – wenn sie nicht nachweislich die Ausgaben für die Erzielung, Sicherung und Aufrechterhaltung des Einkommens anwenden, können sie Pauschalbeträge bis einem maximalen Jahreseinkommen von 2.000.000 CZK verwenden:
80 % aus der landwirtschaftlichen Produktion, Forst- und Wasserwirtschaft und Handwerkergewerbe |
max. 1.600.000 CZK |
60 % aus dem Gewerbeunternehmen |
max. 1.200.000 CZK |
30 % aus der Miete des Handelseigentums |
max. 600.000 CZK |
40 % aus der selbstständigen Tätigkeit |
max. 800.000 CZK |
Geschäftsverlust kann in den nächsten 5 Jahren genutzt werden.
Die Grund-Steuerermäßigung des Steuerzahlers beträgt 24.840 CZK, für das erste unterhaltsberechtigte Kind 15.204 CZK, für das zweite unterhaltsberechtigte Kind 19.404 CZK, für das dritte Kind und ein weiteres Kind 24.204 CZK. Das Gesetz erlaubt auch andere Ermäßigungen, z. B. für einen Ehegatten mit einem Einkommen von nicht mehr als 68.000 CZK / Jahr in Höhe von 24.840 CZK, Behindertenrabatt 2.520 CZK / Jahr, pro Schüler 4.020 CZK / Jahr usw.
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Verwendung der sogenannten steuerfreien Beträge, um die die Steuerbemessungsgrundlage verringert werden kann. Die am häufigsten ausgenützten steuerfreien Beträge sind z. B. der steuerfreie Betrag in der Höhe der Zinsen für ein Wohnungsbaudarlehen (am häufigsten das Bausparen oder Hypothekendarlehen, aber maximal 300.000 CZK/Haushalt), oder 24.000 CZK für Rentenversicherung (ab einem Betrag von 1.000 CZK / Monat) oder 24.000 CZK für Lebensversicherung.
Ein Beispiel der Lohnbesteuerung bei der angestellten Person finden Sie auf dem Ende dieses Dokumentes.
Einkommensteuer der juristischen Personen
Der Einkommensteuersatz der juristischen Personen beträgt 19 % (es gibt Ausnahmen z. B. für einen Basisinvestmentfonds oder Pensionsfonds), dieser Steuersatz von 19 % gilt seit 2010.
Dividenden Auszahlung ist mit dem üblichen Steuersatz von 15 % zu versteuern, sofern die besondere Voraussetzung erfüllt ist, ist eine Steuerbefreiung zulässig, sofern die Muttergesellschaft mindestens 12 Monate lang einen Anteil von mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft hält; Muttergesellschaft ist eine in der Tschechischen Republik ansässige Kapitalgesellschaft in der Form von a.s. oder s.r.o. oder Genossenschaft … (siehe § 19 Abs. 3 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes); als Tochtergesellschaft bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Tschechischen Republik in Form von a.s. oder s.r.o. oder Genossenschaft… (siehe § 19 Abs. 3 Buchst. c EStG). Unternehmen, die von dieser Ausnahmeregelung betroffen sind, sind im Anhang der Richtlinie 2011/96 / EU des Rates aufgeführt, im Falle Deutschlands beispielsweise die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und andere.
Der Verlust kann in den folgenden 5 Jahren nach seinem Eintritt geltend gemacht werden, wenn keine Änderung des Eigentums von mehr als 25 % des Grundkapitals oder der Stimmrechte im Vergleich zum Zeitraum des festgestellten Verlusts eingetreten ist (diese Regel gilt nicht, wenn sie aus Gesamtumsatzerlösen aus Verkäufen für eigene Dienstleistungen und Waren ≥ 80 % der Tätigkeiten generiert wurde, die während des Zeitraums der Verlustermittlung durchgeführt wurden.).
Sachanlagen sind separate bewegliche Sachanlagen mit einem Einstiegspreis von mehr als 40.000 CZK und einer betrieblichen und technischen Funktion von mehr als einem Jahr, Gebäude und Bauwerke ohne diese finanzielle Begrenzung.
Abschreibungsgruppe |
Minimale Zeit der Abschreibung |
Beispiele des Vermögens |
1 | 3 Jahre |
Computer, Büromaschinen |
2 | 5 Jahre |
Metallbearbeitungsmaschinen, PKWs und LKWs, Möbel |
3 |
10 Jahre |
Kessel, Öfen, Klimaanlagen, Aufzüge |
4 |
20 Jahre |
Abzäunung, Stromleitungen |
5 |
30 Jahre |
Gebäude, Straßen |
6 |
50 Jahre |
Hotels, Unterkunfteinrichtungen, Bürogebäude, Kaufhäuser über 2.000 m2 |
Immaterielle Vermögenswerte werden nach dem Einkommensteuergesetz abgeschrieben, wenn ihr Einstiegspreis 60.000 CZK übersteigt. Meist handelt es sich um Software mit einer Abschreibungsdauer von mindestens 36 Monaten.
Die technische Bewertung des Vermögens wird obligatorisch ab einem Betrag von 40.000 CZK pro Steuerperiode aktiviert.
Transaktionen zwischen wirtschaftlich oder persönlich verbundenen Unternehmen müssen wie zwischen unabhängigen Unternehmen zu marktüblichen Preisen abgewickelt werden. Damit ist das sogenannte Fremdvergleichsprinzip (Arm´s length principle) erfüllt, das in den Verträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, dem tschechischen Einkommensteuergesetz Nr. 586/92 Slg. in der geänderten Fassung, in der OECD-Richtlinie und in der Schiedsübereinkommen 90/436 / EWG vom 23. Juli 1990 geregelt ist. Die tschechischen Steuergesetze enthalten keine Verpflichtung zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumenten, es ist jedoch in jedem Fall ratsam, diese zu erstellen, da der Steuerpflichtige alle in der Steuererklärung angegebenen Tatsachen nachweist.
In bestimmten Fällen wird die Einkommensteuer auch im Voraus gezahlt. Vorschüsse werden bei der Steuerpflicht bis einschließlich 30.000 CZK nicht gezahlt, bis einschließlich 150.000 CZK werden sie halbjährlich und über 150.000 CZK werden sie vierteljährlich gezahlt.
In dem Fall der Bevollmächtigung eines Steuerberaters ist die Steuererklärung bis zum Ende des 6. Monats nach dem Ende der Steuerperiode, d. h. für das Steuerjahr des Kalenderjahres bis Ende Juni, einzureichen. Die gleiche Frist gilt auch für gesetzlich geprüfte Unternehmen.
Grundsteuer
Gegenstand der Grundsteuer sind Grundstücke, Gebäude und Einheiten (d. i. Gebäude nach dem Grundbuchgesetz, Tiefbau und Gebäudeteile). Es ist notwendig, die Höhe der Steuerpflicht spezifisch zu berechnen, einzelne Gemeinden nutzen oft die Möglichkeit, die Steuer zu erhöhen.
Grunderwerbsteuer
Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb des Eigentumsrechts an dem immobilen Vermögen (d. i. Grundstück, Baurecht, (Miteigentums-) Anteil an dem immobilen Vermögen). Der Steuersatz beträgt seit 1.1.2013 4 % und wird von dem Erwerber bezahlt. Die erste Gegenleistung für den Erwerb des Eigentums am fertiggestellten oder gebrauchten Bau eines Einfamilienhauses oder einer Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus (5 Jahre ab Fertigstellung oder Nutzung) ist von der Steuer befreit.
Kfz-Steuer
Gegenstand der Kraftfahrzeugsteuer sind Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, die in der Tschechischen Republik registriert, betrieben und vom Einkommensteuerzahler verwendet werden. Von dem Steuer sind die Fahrzeuge befreit, die zur Beförderung von Personen mit Elektroantrieb, Hybridantrieb oder mit komprimiertem Erdgas als Kraftstoff. Steuerpflichtig ist der in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung eingetragene Fahrzeughalter.
Die Steuerbemessungsgrundlage für Personenkraftwagen ist der Hubraum in cm3:
Hubraum |
Jährlicher Steuersatz in CZK |
Bis 800 cm3 |
1.200 CZK |
Über 800 cm3 bis 1.250 cm3 |
1.800 CZK |
Über 1.250 cm3 bis 1.500 cm3 |
2.400 CZK |
Über 1.500 cm3 bis 2.000 cm3 |
3.000 CZK |
Über 2.000 cm3 bis 3.000 m3 |
3.600 CZK |
Über 3.000 cm3 |
4.200 CZK |
Bei Lastkraftwagen entspricht die Besteuerungsgrundlage der zulässigen Höchstmasse in Tonnen und der Anzahl der Achsen.
Hier sind die Steuersätze für 2 Achsen:
2 Achsen |
Jährlicher Steuersatz in CZK |
Bis 1 Tonne |
1.800 CZK |
Über 1t bis 2 t |
2.400 CZK |
Über 2 t bis 3,5 t |
3.600 CZK |
Über 3,5 t bis 5 t |
4.800 CZK |
Über 5 t bis 6,5 t |
6.000 CZK |
... | |
Über 9,5 t bis 11 t |
9.600 CZK |
... | |
Über 27 t |
46.200 CZK |
Es ist möglich, Rabatte für Steuerzahler in der Pflanzenproduktion zu verwenden.
Ab dem Datum der ersten Registrierung erhalten Sie für die folgenden 36 Kalendermonate eine Steuergutschrift von 48 %, für die nächsten 36 Kalendermonate 40 % und für die nächsten 36 Kalendermonate 25 % (so kann man die Steuergutschriften 108 Kalendermonate nach dem ersten Registrierung nutzen).
Die Steuererklärung ist bis zum 31.1. einzureichen. Der Steuerzahler zahlt die Vorschüsse bis zum 15.4., 15.7., 15.10. und 15.12.
MwSt
Die Mehrwertsteuer ist mit den EU-Vorschriften harmonisiert. Wir haben 3 Mehrwertsteuersätze:
Standardrate 21 %
Der erste ermäßigte Satz von 15 % (insbesondere Lebensmittel, einschließlich Getränke außer alkoholischen Getränken, Tierfutter, lebende Tiere usw.)
Der zweite ermäßigte Satz von 10 % (Medikamente, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften)
Die Meldepflicht besteht unter anderem für Personen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mio. CZK.
Die Steuererklärung wird monatlich oder vierteljährlich eingereicht je nach Umsatz des Zahlers, und zwar bis zum 25. des Folgemonats. In demselben Termin wie Steuererklärung wird auch der sogenannte Kontrollbericht mit Angabe der Kunden- und Lieferantenidentifikation hinterlegt. Bei einer freigestellten Lieferung von Gegenständen in die EU oder bei der Erbringung von Dienstleistungen mit Erfüllungsort in der EU wird ebenfalls eine zusammenfassende Erklärung abgegeben.
Zoll
Die Zollgebühren sind im EU-Zollkodex geregelt. Zölle auf eingeführte Waren werden seit 2005 nicht mehr von der Zollverwaltung erhoben, sondern sind bei Unternehmern in den Mehrwertsteuererklärungen enthalten, was sich positiv auf die Vorfinanzierung von Importen auswirkt.
Verbrauchssteuer
Die Verbrauchsteuer in der Tschechischen Republik fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Zollverwaltung. Gegenstand der Verbrauchsteuer sind insbesondere:
Mineralölsteuer
Alkoholsteuer
Biersteuer
Steuer auf Wein und Zwischenprodukte
Tabaksteuer
Rohtabaksteuer
Steuer auf erhitzte Tabakerzeugnisse
Die Steuererklärung ist für jede einzelne Steuer separat bis zum 25. Tag nach Ablauf der Steuerperiode beim Zollamt einzureichen.
Ökologische Steuer
Die Verpflichtung zur Einführung von Umweltsteuern wurde in der Tschechischen Republik in Übereinstimmung mit den Bedingungen der EU-Mitgliedschaft zum 1. Januar 2008 eingeführt. Gegenstand der Steuer sind hauptsächlich Erdgas, feste Brennstoffe (Kohle, Braunkohle, Koks usw.) und Elektrizität. Das Zollamt ist wieder der Steuerverwalter.
Die Sozialversicherung besteht aus:
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Versicherungssätze bei der Anstellung:
für Arbeitgeber 24,8 % der Bemessungsgrundlage, davon 21,5 % für die Rentenversicherung, 2,1 % für die Krankenversicherung und 1,2 % für die staatliche Beschäftigungspolitik
für einen Arbeitnehmer 6,5 % der Bemessungsgrundlage
für Selbständige ist es 29,2 % der Bemessungsgrundlage, davon 28 % für die Rentenversicherung und 1,2 % für die staatliche Beschäftigungspolitik und 2,1 % für die Krankenversicherung bei Selbstständigen, die an der Krankenversicherung teilnehmen
Bemessungsgrundlage ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Abzug der Aufwendungen x 50 %
Für Selbstständige, die freiwillig an der Rentenversicherung teilnehmen, 28 % der Bemessungsgrundlage
Die Mindestanzahlung für Selbständige mit Haupttätigkeit im Jahr 2019 beträgt 2.388 CZK und für Selbständige mit Nebentätigkeit 955 CZK
Im Jahr 2019 beträgt die Einkommensgrenze pro Kalenderjahr für die obligatorische Teilnahme an der Rentenversicherung für Selbständige 78.476 CZK
Die maximale Bemessungsgrundlage im Jahr 2019 beträgt 1.569.552 CZK (d. h. das 48-fache des Durchschnittslohns), die minimale Bemessungsgrundlage ist nicht festgelegt, sie darf jedoch nicht unter 3.000 CZK liegen, was die Grenze für die Teilnahme an der Krankenversicherung darstellt.
Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die ersten 15 Kalendertage der Lohnentschädigung (jedoch nur für Arbeitstage) und ab dem 15. Tag der Krankheit Krankenversicherungsleistungen.
Die Krankenversicherungssätze bei Anstellung sind wie folgt:
für den Arbeitgeber 9 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitgebers
für einen Arbeitnehmer 4,5 % der Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmers
es ist notwendig, die Mindestbewertungsgrundlage in Höhe des Mindestlohns beizubehalten (es gibt Ausnahmen)
Die Krankenversicherungssätze für Selbstständige sind wie folgt:
Für Selbstständige beträgt der Satz 13,5 % der Bemessungsgrundlage (Einkommen aus Selbstständigkeit nach Abzug der Aufwendungen) x 50 %.
Der Mindestvorschuss für die Krankenversicherung für Selbständige beträgt in 2019 2.208 CZK
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für die Besteuerung des Monatslohns eines Mitarbeiters (gültig ab 1.7.2019):
Arbeitgeberkosten (sogenannter Superbruttolohn) |
40.140 CZK |
Sozialversicherung - Arbeitgeber (24,8 %) |
7.440 CZK |
Krankenversicherung - Arbeitgeber (9 %) |
2.700 CZK |
Bruttolohn |
30.000 CZK |
Sozialversicherung - Arbeitnehmer (6,5 %) |
1.950 CZK |
Krankenversicherung - Arbeitnehmer (4,5 %) |
1.350 CZK |
Einkommensteuer 15 % (vom Superbruttolohn auf Hunderte aufgerundet) |
6.030 CZK |
Steuerzahler - Steuernachlass |
2.070 CZK |
Steuer nach Steuernachlass |
3.960 CZK |
Nettolohn |
22.740 CZK |
Bei der Berechnung wird nur der Steuernachlass für den Steuerzahler berücksichtigt, d. h. keine anderen Preisnachlässe, z. B. für Kinder usw. Die gesamten staatlichen Beiträge betragen 17.400 CZK.
Diese Informationen sind nur allgemeiner Art. Sie sollten sich daher vor einer Entscheidung an einen professionellen und qualifizierten Steuerberater wenden. Daher sind wir nicht für die Verwendung dieser Informationen verantwortlich, ohne den gesamten Kontext Ihres Falls und Ihres Geschäfts zu kennen.