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Ausländische Spesenabrechnung ab dem Jahr 2019



Due date:
1.1.2019

Neue Tagessätze für ausländsiche Spesen wurden durch die Verordnung Nr. 254/2018 Sml. veröffentlicht.

+ für Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien bleiben fürs Jahr 2019 die gleichen Tagesätze in der Höhe von 45 EUR pro Tag

+ für Slowakei bleiben sie auch 35 EUR

+ für Polen wurde der Tagessatz von 35 auf 40 EUR erhöht

Das Taschengeld ist laut dem Par. 180 AGB bis 40 % der ausländischen Spesen von der Steuer befreit.

 

Quelle: Gesetzsammlung Nr. 254/2018