Neue Tagessätze für ausländsiche Spesen wurden durch die Verordnung Nr. 254/2018 Sml. veröffentlicht.
+ für Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien bleiben fürs Jahr 2019 die gleichen Tagesätze in der Höhe von 45 EUR pro Tag
+ für Slowakei bleiben sie auch 35 EUR
+ für Polen wurde der Tagessatz von 35 auf 40 EUR erhöht
Das Taschengeld ist laut dem Par. 180 AGB bis 40 % der ausländischen Spesen von der Steuer befreit.
Quelle: Gesetzsammlung Nr. 254/2018
A: Luženická 663, 344 01 Domažlice