Mit Wirkung zum 1.1.2019 wird die Steuerbasis derjenigen Arbeitnehmer, auf die sich ausländische Versicherung pflichtig bezieht (d.h. die Versicherung wird durch Gesetzgebung eines anderen EU Landes geregelt), um den Betrag der ausländischen Versicherung erhöht . Die konkrete Höhe ist dann eine neue Erfordernis der Lohnliste.
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