Falls eine natürliche Person steuerfreie Einkünfte von mehr als 5 Mio. CZK erhalten hat, muss sie dies dem Finanzamt innerhalb der Frist mitteilen. Und diese Verpflichtung gilt auch für natürliche Personen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn diese natürliche Person daher im Jahr 2022 steuerfreie Einkünfte von mehr als 5 Mio. CZK erhalten hat, müssen sie bis zum 3. April 2023 dem Finanzamt gemeldet werden. Für einen Steuerpflichtigen, der eine Steuererklärung elektronisch abgibt, gilt eine Frist bis zum 2. Mai 2023, bei Abgabe durch einen Steuerberater bis zum 3. Juli 2023.
Typische Beispiele und Benachrichtigungsformulare finden Sie unten
A: Luženická 663, 344 01 Domažlice