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Ein Heilpaket



Due date:
11.5.2023

Am 11.5.2023 wurde das Regierungspaket vorgestellt, das 58 Maßnahmen umfasst, daher listen wir nachfolgend die wichtigsten davon auf, natürlich mit Bezug zum Steuerbereich:

1) Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 19 % auf 21 % für Steuerzeiträume ab 2024

2) Wiedereinführung der Arbeitnehmerkrankenversicherung in Höhe von 0,6 %

3) Erhöhung der Grundsteuer um das Zweifache in Form der Einführung eines staatlichen Koeffizienten von 1; ab 2025 die Einführung eines automatischen Inflationsaufwertungsmechanismus

4) Beschränkung der steuerlichen Anrechenbarkeit beim Kauf von Personenkraftwagen über 2 Mio. CZK ab 2024

5) Gewährung einer Steuerermäßigung für die Ehefrau, die ein Kind nur bis zum Alter von 3 Jahren betreut (Voraussetzung ist weiterhin ein gemeinsamer Haushalt und dass das eigene Jahreseinkommen der Ehefrau weniger als 68.000 CZK beträgt)

6) Abschaffung der Kindergartenermäßigungen (Steuerermäßigungen für die Unterbringung des Kindes in einem Vorschuleinrichtung)

7) Aufhebung der Studentensteuerermäßigung

8) Aufhebung der Befreiung der nichtmonetären Vorteilen für Arbeitnehmer (d. h. Aufhebung der befreiten nichtmonetären Sachleistungen/Arbeitgeberbeiträgen für Sport- und Kulturveranstaltungen, zur Erholung, für die Nutzung medizinischer Einrichtungen usw.)

9) Aufhebung der Befreiung von Verpflegungsgutscheinen, die den Höchstbetrag überschreiten; es wird eine Obergrenze für deren Befreiung eingeführt

10) Herabsetzung der Grenze für die Steuerbefreiung von Einkünften aus Tombola und Glücksspiel (von derzeit 1 Mio. CZK auf 50.000 CZK)

11) Abschaffung des Abzugs der Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften

12) Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von stillem Wein als Geschenk bis zu 500 CZK zu Repräsentationszwecken, die Verbrauchssteuer bleibt jedoch bei null

13) Erhöhung der Abgaben für Selbstständige in den Jahren 2024 bis 2026, d. h. die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung für Selbstständige wird von 25 % auf 40 % des Durchschnittslohns (um 5 % pro Jahr) erhöht, weiter wurde eine Erhöhung der Versicherung von 50 % auf 55 % der Steuerbemessungsgrundlage vorgeschlagen, d. h. die Bemessungsgrundlage wird auf 55 % der Steuerbemessungsgrundlage erhöht

14) Besteuerung mit einem Einkommensteuersatz von 15 % für die Steuerbemessungsgrundlage bis zum 36-fachen des Durchschnittslohns und 23 % für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 36-fache des Durchschnittslohns übersteigt (bei Arbeitnehmern ist die Steuerbemessungsgrundlage das Bruttogehalt, für Selbstständige ist die Steuerbemessungsgrundlage die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben), d. h. im Jahr 2023 gilt für das monatliche Einkommen von Arbeitnehmern in Höhe bis 161.300 CZK ein Steuersatz von 15 %, was nun noch bis zu 121.000 CZK des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers betragen würde – im Jahr 2024 gelten natürlich andere Grenzen...

15) Einführung der Evidenz von Vereinbarung über die Arbeitsdurchführung (DPP) und Festlegung von 2 Grenzen für die Zahlung der Sozialversicherung – 1. Grenze für Vereinbarung über die Arbeitsdurchführung (DPP) bei einem Arbeitgeber in Höhe von 25 % des Durchschnittslohns und 2. Grenze beim Gleichlauf der Vereinbarungen über die Arbeitsdurchführung  (DPP) bei mehreren Arbeitgebern in Höhe von 40 % des Durchschnittslohns; Bei Überschreitung der einen oder anderen Grenze wird die Versicherungsgebühr abgezogen

16) Preiserhöhung der Autobahnmarke von 1.500 CZK/Jahr auf 2.300 CZK/Jahr und Einführung eines neuen Aufwertungsinflationssystems

17) Die Grenze für die Steuerbefreiung von Einkünften aus dem Verkauf eines Wertpapiers oder einer Beteiligung an einer Gesellschaft wird neu auf 40.000.000 CZK festgelegt (bei Einhaltung des Zeitkriteriums von 3/5 Jahren).

18) Vereinheitlichung zweier ermäßigter Mehrwertsteuersätze (10 % und 15 %) zu einem Satz von 12 %; Für Bücher wird ein Nullsteuersatz vorgeschlagen. Für Friseur- und Barbierdienstleistungen, Fassbier, Sammlung, Transport und Deponierung von Kommunalabfällen, Reparaturen von Schuhen, Lederwaren und Fahrrädern, Reinigungsarbeiten, Brennholz und Zeitungen wird ein grundlegender Mehrwertsteuersatz vorgeschlagen