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Elektronische Krankheitsmeldung ab 1.1.2020



Due date:
9.7.2019

Ab 1.1.2019 wird sog. elektronische Krankheitsmeldung in Betrieb genommen werden. Es kommt zur Vereinfachung des Informationaustausches unter dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Arzt.

Diese elektronische Krankheitsmeldung wird den Namen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, die Diagnose und den Beginn der Krankheit beinhalten. Der Arzt sendet diese Meldung an das zuständige Sozialamt und auf Wunsch auch dem Arbeitgeber. Dadurch sollte sich die Evidenz und Informierheit des Arbeitgebers verbessert werden.

Quelle: Arbeitsministerium