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Elektronisches Verkaufsregister (Elektronische Evidenz der Einnahmen) - 3. und 4. Phase?



Due date:
11.9.2019

Die elektronische Evidenz der Einahmen wurde durch das Gesetz Nr. 112/2016 Sml. eingeführt und zwar mit folgenden Phasen:

  • 1. Phase - ab 1.12.2016 Unterkunft und Verpflegung
  • 2. Phase - ab 1.3.2017 Einzelhandel und Grosshandel
  • 3. Phase - sonstige Tätigkeiten, z.B. ungebundene Berufe, Landwirtschaft
  • 4. Phase - ausgewählte Handwerke und Produktionstätigkeiten

Im Parlament wird gerade eine Novelle verhandelt, die die Einführung der 3. und 4. Phase regelt. Im Falle ihrer Genehmigung  bis September 2019 wird die Erbreitung der Elektronischen Evidenz der Einahmen ab 1.4.2020 gelten. Ein Positivum dieses Gesetzes ist die Einordnung von z. B. Verpflegung und Wasser und Abwasser in den niedrigsten USt-Satz in der Höhe von 10 %.