Die elektronische Evidenz der Einahmen wurde durch das Gesetz Nr. 112/2016 Sml. eingeführt und zwar mit folgenden Phasen:
Im Parlament wird gerade eine Novelle verhandelt, die die Einführung der 3. und 4. Phase regelt. Im Falle ihrer Genehmigung bis September 2019 wird die Erbreitung der Elektronischen Evidenz der Einahmen ab 1.4.2020 gelten. Ein Positivum dieses Gesetzes ist die Einordnung von z. B. Verpflegung und Wasser und Abwasser in den niedrigsten USt-Satz in der Höhe von 10 %.