Die Novelle des AGB Nr. 32/2019 Sml. löst die ersten 3 Tage der unbezahlten Krankheit von Arbeitnehmern auf. D.h. ab 1.7.2019 wird den kranken Arbeitnehmern der Lohnersazt ab dem 1. Tag der Krankheit ausgezahlt. Gleichmässig wird der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung von 25 % auf 24,8 % erniedrigt. Diese Novelle ist wirksam ab 1.7.2019.
Quelle: Gesetzsammlung Nr. 32/2019
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