Die Novelle Nr. 80/2019 Sml. des Einkommensteuergesetzes ist sehr umfassend und betrifft mehrere Gesetze. Wir versuchen das wichtigste hier kurz zusammenfassen:
- Erhöhung der Pauschalausgaben bei natürlichen Personen (Einzelfirmen) von 1.000.000 CZK auf
2.000.000 CZK ab dem Jahr 2019
- Limiterhöhung der Steuerbasis für Abzugssteuer 15 % von 2.500 CZK auf 3.000 CZK (bezieht sich nicht auf Minijobs und unterschriebe Erklärung für Ausnutzung des Steuernachlasses)
- Änderung des Abzuges für F&E - das Vorhaben, den Abzug durchzufuhren, muss neu dem Steuerverwalter bekannt gegeben werden und ebenfalls ist nötig sog. Projektdokumentation vorzubereiten
- Neues Formular für Bekanntmachung des Einkommens, das aus CZ einer in der CZ nicht ansässigen Person ins Ausland fliesst (§ 38da ESt)
- Implementierung der Richtlinie ATAD
- Einschränkung der Abzugsfähigkeit der übermässigen Leihausgaben nach § 23e und 23f KSt
- Versteuerung beim Verbringen des Vermögens ohne Änderung des Besitzers im Einklang mit § 23h KSt
- u.a.