Die Bekanntmachung Nr. 341/2023 Slg. legt mit Wirkung vom 1.1.2024 den Auslandsverpflegungszuschuss fest, für Nachbarstaaten wird er wie folgt festgesetzt:
Deutschland 45 EUR, Polen 45 EUR, Österreich 45 EUR, Slowakei 35 EUR, daher gibt es für diese Länder keine Änderung.
A: Luženická 663, 344 01 Domažlice