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Ausländische Verpflegungszulage für 2024 (Bekanntmachung 341/2023 Slg.)



Due date:
2.1.2024

Die Bekanntmachung Nr. 341/2023 Slg. legt mit Wirkung vom 1.1.2024 den Auslandsverpflegungszuschuss fest, für Nachbarstaaten wird er wie folgt festgesetzt:

Deutschland 45 EUR, Polen 45 EUR, Österreich 45 EUR, Slowakei 35 EUR, daher gibt es für diese Länder keine Änderung.