Regierungsverordnung Nr. 396/2023 Slg. ändert mit Wirkung vom 1. Januar 2024 den Mindestlohn und die niedrigste garantierte Lohnstufe für die 1. Beschäftigungsgruppe auf 18.900 CZK für den Monatslohn
und 112,50 CZK für den Stundenlohn, gegenüber 2023 erhöht sich der Monatslohn um 1.600 CZK und der Stundenlohn um 8,70 CZK.
Nachfolgend bieten wir die Informationsbroschüre des Ministeriums für Arbeit und Sociales (MPSV) an:
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