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Inländisches Verpflegungsgeld für 2024 (Bekanntmachung 398/2023 Slg.)



Due date:
1.1.2024

Bekanntmachung Nr. 398/2023 Slg. legt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neue Grundentschädigungssätze für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen, den durchschnittlichen Kraftstoffpreis und Verpflegungszuschüsse für inländische Geschäftsreisen fest:

 Der Grundentschädigungssatz für Personenkraftwagen beträgt 5,60 CZK/km

 Verpflegungsgeld gemäß § 176, Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches:

 140–166 CZK für eine Geschäftsreise von 5–12 Stunden

 212-256 CZK für eine Geschäftsreise von mehr als 12, jedoch nicht mehr als 18 Stunden

 333-398 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert

 Durchschnittspreise von Kraftstoff

 Benzin 95 CZK 38,20/l

 Benzin 98 CZK 42,60/l

 Diesel 38,70 CZK/l

 Strom 7,70 CZK/kWh