Bekanntmachung Nr. 398/2023 Slg. legt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neue Grundentschädigungssätze für die Nutzung von Straßenkraftfahrzeugen, den durchschnittlichen Kraftstoffpreis und Verpflegungszuschüsse für inländische Geschäftsreisen fest:
Der Grundentschädigungssatz für Personenkraftwagen beträgt 5,60 CZK/km
Verpflegungsgeld gemäß § 176, Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches:
140–166 CZK für eine Geschäftsreise von 5–12 Stunden
212-256 CZK für eine Geschäftsreise von mehr als 12, jedoch nicht mehr als 18 Stunden
333-398 CZK, wenn die Geschäftsreise länger als 18 Stunden dauert
Durchschnittspreise von Kraftstoff
Benzin 95 CZK 38,20/l
Benzin 98 CZK 42,60/l
Diesel 38,70 CZK/l
Strom 7,70 CZK/kWh
A: Luženická 663, 344 01 Domažlice